Wir versorgen Sie oder Ihren Angehörigen bei der täglichen Körperpflege.
Die einzelnen Leistungen können Sie unserem Leistungsangebot entnehmen. Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Versorgungsplan um eine bestmöglichste Pflege sicher zu stellen!
Sachleistungen und Pflegegeld – Übersicht
Leistungsbeträge (monatl.) ab 1017
Pflegegrad 1 | 125 € Sachleistungen | – |
Pflegegrad 2 | 689 € Sachleistungen | 316 € Pflegegeld |
Pflegegrad 3 | 1.298 € Sachleistungen | 545 € Pflegegeld |
Pflegegrad 4 | 1.612 € Sachleistungen | 728 € Pflegegeld |
Pflegegrad 5 | 1.995 € Sachleistungen | 901 € Pflegegeld |
Beispiel
Der Pflegegrad 2 ist durch den MDK festgelegt und durch den ambulanten Pflegedienst wurden Leistungen in Höhe von 370 € erbracht. Der mögliche Sachleistungsbezug wurde also nicht voll ausgeschöpft und Ihnen steht eine Ausgleichszahlung zu, welche Anteilig vom Pflegegeld (nicht vom Sachleistungsgeld) ausgezahlt wird, die sich wie folgt errechnet:
(Sachleistung Grad 2) 689 € – (Leistungsbezug) 370 € = 53,7 % Ausschöpfung = Rest 46,3 %
Ihnen können also noch 46,3 % ihres Pflegegeldes (146,3 €) ausgezahlt werden.
Um die Qualität der Pflegeleistung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für Sachleistungen einen höheren Betrag zur Verfügung gestellt!
Bei Nichtinanspruchnahme von Sachleistungen entgeht Ihnen kompetente Pflege !
Lassen Sie sich daher von uns beraten !