Behandlungspflege


Der Hausarzt beauftragt den Pflegedienst (Verordnung häusliche Krankenpflege) bestimmte Behandlungen an Ihnen oder Ihren Angehörigen durchzuführen, z.B.:

  • wenn die Medikamente nicht mehr allein gestellt und eingenommen werden können
  • wenn Sie es nicht schaffen , Ihre Kompressionsstrümpfe an, / auszuziehen
  • wenn das Insulin von einer Pflegefachkraft gespritzt und der Blutzuckerwert bestimmt werden muss usw.


Diese Leistungen sind kostenfrei und werden von der Krankenkasse bezahlt.

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