Der Hausarzt beauftragt den Pflegedienst (Verordnung häusliche Krankenpflege) bestimmte Behandlungen an Ihnen oder Ihren Angehörigen durchzuführen, z.B.:
- wenn die Medikamente nicht mehr allein gestellt und eingenommen werden können
- wenn Sie es nicht schaffen , Ihre Kompressionsstrümpfe an, / auszuziehen
- wenn das Insulin von einer Pflegefachkraft gespritzt und der Blutzuckerwert bestimmt werden muss usw.
Diese Leistungen sind kostenfrei und werden von der Krankenkasse bezahlt.